GESCHÄFTSORDNUNG DER ELEFANTEN AG. KONSTANZ e.V.
Kapitel 1: Regelungen zur aktiven und passiven Mitgliedschaft
Deine Motivation, Leidenschaft und verfügbare Zeit ist aus unserer Erfahrung nicht einfach in einen Mitgliedsstatus zu zwängen. Wir respektieren den Lebensstil jedes Elefanten und sind uns im Klaren, dass es Wendungen und Situationen gibt, die Veränderungen erfordern. Wir wünschen uns ehrliches und regelmäßiges Engagement für unseren Verein und arbeiten gemeinsam daran, dass dies bestmöglich erfolgen kann.
Deswegen haben wir dies besonders in der Satzung berücksichtigt.
Unsere Satzung regelt in § 3 die Mitgliedschaft und beschreibt dort aktive Mitglieder, Aspiranten und passive Mitglieder. Die folgenden Paragrafen dieser Vereinsordnung legen die genauen Kriterien zur Unterscheidung von aktiver und passiver Mitgliedschaft fest.
§ 1
Unterscheidung aktive und passive Mitgliedschaft
(1) Grundsatz: Wertschätzung und Eigenverantwortlichkeit
Die Vereinsordnung dient als Hilfestellung zur Selbsteinschätzung für alle Mitglieder, um den Status transparent und selbstverantwortlich zu wählen. Wir sind überzeugt: Jeder Elefant trägt auf seine Weise zum Verein bei – ob durch Zeit, Ideen, Verlässlichkeit oder einfach dadurch, dabei zu sein. Aktiv und passiv sind keine Urteile, sondern Beschreibungen einer Lebensphase.
Wir bauen auf die Eigenverantwortlichkeit unserer Mitglieder und messen den aktiven Status an einem spürbaren Engagement, das zur Erreichung des Vereinszwecks beiträgt.
1. Aktive Mitglieder bringen ihre Zeit und Ideen ein, gestalten die Vereinsarbeit tatkräftig mit und beteiligen sich regelmäßig und sichtbar am Vereinsleben. Sie besitzen das Stimm- und Wahlrecht (sofern volljährig).
2. Passive Mitglieder unterstützen den Verein durch finanzielle Beiträge und moralische Unterstützung. Auch sie sind ein wertvoller Teil unserer Gemeinschaft und zu allen Veranstaltungen, Aktionen und Versammlungen herzlich eingeladen. Sie besitzen jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.
(2) Beteiligungslandkarte: Leitlinie zur Selbsteinschätzung
Die folgende Kategorisierung mit den dazugehörigen Gewichtungen dient als Orientierungsrahmen für Mitglieder, um die Vielfalt der Beteiligungsformen abzubilden. Der Fokus liegt auf dem Grad der Mitwirkung – nicht auf einer zwingend messbaren Anzahl von Stunden oder Teilnahmen.

3) Schwellenwert und Statusdefinition
Ein Mitglied sollte sich als aktiv einstufen, wenn sein Engagement in der Gesamtheit der Kategorien ein Niveau von 60 % oder mehr der maximal möglichen Beteiligung erreicht. Ein Gesamtwert zwischen 55 % und 59 % gilt als Hinweis, das Engagement zu stärken, um den aktiven Status zu erhalten oder zu erlangen.
Der Fokus liegt auf dem individuellen Beitrag des Mitglieds in den Bereichen, die ihm am besten liegen (Ausgleich und Flexibilität).
Die Funktion im Elferrat oder Vorstand ist in den Kriterien der Beteiligungslandkarte nicht als Kategorie zur Erlangung des Aktiv-Status enthalten, da diese Funktionen zwingend die aktive Mitgliedschaft voraussetzen.
§ 2
Wechsel der Mitgliedschaft und Statusfeststellung
(1) Flexibilität und offene Kommunikation
Der Verein legt Wert darauf, den Mitgliedern den Wechsel des Status zu erleichtern, da ein zahlendes passives Mitglied einem ganz kündigenden Mitglied vorzuziehen ist.
Ein Mitglied kann satzungsgemäß einmal jährlich in einer Selbstauskunft den Status angeben. Die Auskunft muss schriftlich beim Elferrat eingereicht werden. Die Frist dafür beträgt acht Wochen vor der Jahreshauptversammlung. Das genaue Datum wird jährlich vom Elferrat festgelegt und bekannt gegeben.
(2) Selbsteinschätzung und Vertrauen
Die Statusfeststellung baut auf der Selbstauskunft und dem Prinzip des Vertrauens auf. Für die eigene Entscheidung sollte immer der Zeitraum seit der letzten Jahreshauptversammlung betrachtet werden.
Der durch die jährliche Selbstauskunft angegebene Status wird automatisch wirksam, sofern das Prüfgremium keine Diskrepanz feststellt.
(3) Das Prüfgremium
Das Prüfgremium setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern des Elferrates sowie mindestens zwei gewählten Mitgliedern, die auf der Jahreshauptversammlung per einfacher Mehrheit gewählt werden. Die Amtszeit beträgt ein Jahr und endet mit der nächsten Jahreshauptversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich.
Kandidieren kann jedes aktive Mitglied, das nicht dem Elferrat angehört. Eine formelle Bewerbung ist nicht erforderlich – es genügt die Bereitschaft zur Kandidatur auf der Jahreshauptversammlung.
Ein Mitglied des Prüfgremiums ist von der Bewertung ausgeschlossen, sofern der eigene Status Gegenstand der Prüfung ist. In diesem Fall übernimmt das Gremium die Bewertung ohne das betroffene Mitglied.
(4) Ablauf der jährlichen Prüfung
Nach Ablauf der Einreichungsfrist stellt der Elferrat alle eingegangenen Selbstauskünfte zusammen und leitet sie an alle Mitglieder des Prüfgremiums weiter.
Das Prüfgremium kommt einmal jährlich zusammen, wenn ein Mitglied des Gremiums eine grobe Diskrepanz zwischen dem selbst angegebenen Status und dem bekannten Engagement eines Vereinsmitglieds wahrnimmt und dies dem Gremium mitteilt. Alle übrigen Selbstauskünfte gelten ohne weitere Diskussion als bestätigt.
Bestätigt eine einfache Mehrheit des Gremiums in der einberufenen Sitzung eine grobe Diskrepanz, erhält das betroffene Mitglied einen schriftlichen Hinweis mit der Bitte, den angegebenen Status zu überdenken. Bei Stimmengleichheit bleibt, der selbst angegebene Status des Mitglieds bestehen.
Das betroffene Mitglied hat bis zur Vier-Wochen-Frist vor der Jahreshauptversammlung Gelegenheit zur schriftlichen Rückmeldung. Meldet es sich nicht, gilt der vom Gremium vorgeschlagene Status. Minderheitsmeinungen innerhalb des Gremiums werden protokolliert, sind jedoch nicht entscheidungsrelevant.
Die endgültige Statusentscheidung wird spätestens vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung getroffen und allen betroffenen Mitgliedern mitgeteilt.
Sofern keine fristgerechte Selbstauskunft und kein begründeter Vorschlag des Gremiums vorliegen, bleibt der aktuelle Status unverändert.